Die in den letzten Jahren besonders beliebt gewordenen Wunschlaternen – Himmelslaternen, Skylaternen oder auch Glückslaternen genannt – sind ab dem 10. Dezember 2009 endgültig verboten.

Bei besonderen Anlässen, wie bei Hochzeiten und zu Silvester waren sie ein beliebter Gag und nett anzusehen, jedoch dachten viele der Anwender nie an die damit verbunden erheblichen Gefahren, welche sogar klar aus den Bedienungsanleitungen hervor gingen.

„Es dürfen sich im Umkreis von 1 km keine brand- oder explosionsgefährdeten Betriebe, … befinden. Dies betrifft auch Wald-, Feld- und Wiesenflächen. Lassen Sie Laternen nicht in dicht verbauten Wohngebieten steigen.“ Es stellt sich nun die berechtigte Frage, wo man in Österreich diese Laternen überhaupt aufsteigen lassen durfte?

Dazu wird weiter unten in der Bedienungsanleitung zusätzlich angemerkt, dass eine maximale Windgeschwindigkeit von 2 m/s (ca. 7 km/h) einzuhalten ist.

Aber beiläufig wird auch auf „spezielle feuerpolizeiliche Vorschriften“ hingewiesen, welche einzuhalten sind. In Oberösterreich ist dies das Oö. Feuerpolizeigesetz, welches die allgemeine Verpflichtung enthält, dass offenes Licht und Feuer entsprechend zu beaufsichtigen ist (§ 2 Abs 2 Z 2 Oö. FPG). Wie ein Anwender diese Beaufsichtigung bei Steighöhen von über 200 m bewerkstelligt, sei jetzt kommentarlos in den Raum gestellt.

Aufgrund von diversen Unfällen und mit diesen in Verbindung gebrachten Bränden reagierte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz umgehend mit einem Verordnungsentwurf, welcher in Begutachtung geschickt wurde und ab 10. Dezember 2009 als „Wunschlaternenverordnung“ für das gesamte Bundesgebiet gilt.

Es dürfen diese Produkte ab sofort nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Link: Wunschlaternenverordnung