DSC_0532Im Brandfall ist es immens wichtig, dass man von der ersten Sekunde an richtig reagiert, um so das Leben von Mitmenschen und natürlich sein eigenes retten zu können.
Faktum ist, dass die meisten Brandtoten nicht in erster Linie verbrannt sind, sondern an den giftigen Rauchgasen erstickt sind. Diese Gase sind stark toxisch und können bereits nach wenigen Luftzügen zur Bewusstlosigkeit führen.
Im Sinne Ihres eigenes Wohles ist es daher wichtig, dass Sie im Ernstfall die bekannte KARL-Regel in dieser Reihenfolge befolgen. Wenn die KARL-Regel beachtet wird, können Sie sicher sein, dass Sie die richtigen Maßnahmen für Brandfälle ergriffen haben.

Was heißt KARL?

Keine Panik

Wichtig ist, dass in Ausnahmesituationen wie einem Brand unbedingt Ruhe bewahrt wird und man nicht in Panik verfällt, da nur so ein strukturiertes Denken und Handeln möglich bleibt.

Alarmieren

Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 122!
In solchen akuten Notfällen ist immer und ausschließlich diese Notrufnummer zu verwenden und der Notruf sofort abzusetzen, damit keine kostbare Zeit verloren geht, da bei sämtlichen Einsatzkräften der Anfahrtsweg nicht vergessen werden darf.
Dem Disponenten in der Notrufzentrale sind folgende Fragen zu beantworten:

  • Wer ruft an?
  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie sind die Umstände (bzw. sind Personen in Gefahr)?

Retten

Warnen Sie andere Menschen vor der Gefahr und verlassen Sie den Gefahrenbereich. Leisten Sie dabei anderen Personen Hilfe, soweit dies möglich bzw. zumutbar ist.
Schließen Sie Türen und Fenster zum Brandraum und benutzen Sie die gekennzeichneten Fluchtwege (Aufzüge dürfen in der Regel nicht benutzt werden). Einatmung von Brandrauch ist tunlichst zu vermeiden.

Löschen

Soweit es die Lage zulässt, leiten Sie erst jetzt erste und erweiterte Löschmaßnahmen mittels tragbaren Feuerlöschern oder anderen vorhandenen Löschgeräten (z.B. Wandhydranten) ein. Sie dürfen sich und andere dabei aber nicht in Gefahr bringen!
Weisen Sie beim Eintreffen die Feuerwehr ein und informieren Sie über die genaue Schadenslage (soweit sie bekannt ist) und bereits von Ihnen getroffene bzw. veranlasste Erstmaßnahmen.