Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hat zum Schutz vor Waldbränden mit 23. März 2022 die Waldbrandschutzverordnung (LL_2022_001) erlassen.

Aufgrund dieser Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Weitere Informationen dazu sind dieser Verordnung zu entnehmen!

Text: BFKdo Linz-Land