Aufgrund dieser Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Weitere Informationen dazu sind dieser Verordnung zu entnehmen!
Text: BFKdo Linz-Land