Brandschutzpläne
In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Informationen über Brandschutzpläne, da es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Unklarheiten kommt, welche wir bereits im Vorfeld im Sinne einer guten Zusammenarbeit ausräumen möchten.
Downloads:
Leitfaden – Anforderungen an Brandschutzpläne in der Gemeinde St. Florian
Deckblatt für Brandschutzpläne gemäß Anhang 1 der TRVB 121 O
Objektbeschreibung gemäß Anhang 2 der TRVB 121 O
Wer muss einen Brandschutzplan haben?
Objekteigentümer sind entweder ex lege oder per Behördenvorschreibung zur Erstellung von Brandschutzplänen verpflichtet. Auf alle Fälle müssen sämtliche Objekte der Risikogruppe im Sinne des § 10 Abs. 2 iVm § 18 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (LGBl. Nr. 113/1994 idgF) über einen Brandschutzplan verfügen.
Dazu gehören insbesondere gemäß § 2 Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998 (LGBl. Nr. 113/1998):
- Betriebsbauten und Betriebsanlagen, die der Störfallverordnung, BGBl. Nr. 593/1991, unterliegen;
- Betriebsbauten und Betriebsanlagen, in denen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe in gefahrdrohender Art und Menge erzeugt, gelagert oder bearbeitet werden und die auf Grund ihrer Bauweise und Größe nach baurechtlichen Vorschriften über technische Brandschutzeinrichtungen wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und ähnliches verfügen müssen;
- Geschäftsbauten;
- Bauten für größere Menschenansammlungen;
- Hochhäuser;
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime auch dann, wenn die für Bauten für größere Menschenansammlungen festgelegten Personenzahlen nicht erreicht werden;
- Garagen, die auf Grund ihrer Bauweise oder Größe nach baurechtlichen Vorschriften über technische Brandschutzeinrichtungen wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und ähnliches verfügen;
- sonstige Gebäude und Anlagen mit erhöhter Brandgefahr, insbesondere Objekte mit erschwerten Evakuierungs- und Rettungsbedingungen und dadurch erhöhtem Gefahrenpotential für die sich darin aufhaltenden Personen im Brandfall, wenn sie auf Grund ihrer Bauweise oder Größe nach baurechtlichen Vorschriften über technische Brandschutzeinrichtungen wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und ähnliches verfügen müssen.
Sollten Sie nicht wissen, ob sie über einen Brandschutzplan verfügen müssen, so empfiehlt sich eine Anfrage bei den jeweils zuständigen Behörden.
Warum gibt es Brandschutzpläne?
Durch Brandschutzpläne ist es dem Feuerwehr-Einsatzleiter möglich, sich im Einsatzfall ein rasches Lagebild des betroffenen Gebäudes und der vorhandenen Gefahren zu machen. Sie stellen somit eine wichtige und eindeutige Entscheidungsgrundlage in brisanten Situationen dar.
Sie sind somit ein wichtiges Werkzeug für den Einsatzleiter, das ihm zur Verfügung gestellt wird.
Wer zeichnet Brandschutzpläne?
Die Verantwortung für die Erstellung und die Aktualität der Brandschutzpläne liegt beim Objekteigentümer (bzw. seinem Brandschutzbeauftragten). Jeder technisch und brandschutztechnisch ausgebildete Mensch ist in der Lage einen Brandschutzplan zu erstellen. Kenntnisse bezüglich eines CAD-Programms sind in der heutigen Zeit fast obligat. Es gibt mittlerweile viele Planer, Technische Büros oder Zeichenbüros, die sich auf die Erstellung von Brandschutzplänen spezialisiert haben.
Es sei noch angemerkt, dass Brandschutzpläne nicht durch die Feuerwehr erstellt werden!
Wie sind Brandschutzpläne zu zeichnen?
Bei Brandschutzplänen handelt es sich um eine ganz eigene Art von Symbolplänen. Sie haben grundsätzlich der TRVB 121 O „Brandschutzpläne für den Feuerwehreinsatz“ (Ausgabe 2015) zu entsprechen.
Die Feuerwehr St. Florian hat einen Leitfaden für die Anforderungen an Brandschutzpläne erstellt, da sie laut TRVB 121 O im Einvernehmen mit der Feuerwehr zu erstellen sind und gewisse Feinheiten bewusst der Disposition der jeweils zuständigen Feuerwehr überlassen wurden.
Download: Leitfaden – Anforderungen an Brandschutzpläne in der Gemeinde St. Florian
Hinweis: Die TRVB 121 O sowie die Symbolbibliothek der Planzeichen kann über den Webshop des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes bezogen werden.
Wo sind Brandschutzpläne zu hinterlegen?
Brandschutzpläne sind grundsätzlich an folgenden Orten zu hinterlegen bzw. an folgende Personen zu übergeben:
- 3 Parien analog und in elektronischer Form an die Feuerwehr St. Florian
- 1 Parie im Feuerwehrplankasten beim Feuerwehrhauptzugang
- 1 Parie beim Brandschutzbeauftragten des Objektes
Wie übermittle ich Brandschutzpläne an die Feuerwehr St. Florian?
Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten unter der Rubrik Kontakt. Die Vidierung und Verteilung der Brandschutzpläne an die Feuerwehren Rohrbach und Bruck-Hausleiten erfolgt im Regelfall über die Feuerwehr St. Florian.